AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen nettosticker.ch GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der nettosticker.ch GmbH (nachfolgend „Firma“). Die Firma ist in den Bereichen Werbetechnik, Folientechnik und Carwrapping tätig.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern und exklusive Verpackungs- und Versandkosten.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss Preisliste der Firma.
4. Bezahlung
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Biete die Firma auch Produkten über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.
5. Pflichten der Firma
5.1. Lieferung / Liefertermine
Die Lieferung erfolgt binnen 14 Tagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.
5.2. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
7. Rücktritt
Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurück zu treten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig und allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
8. Umtausch Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.
9. Rücktritt
Sofern keine Ware vorbestellt, produziert oder sogar geliefert wurde, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen seit Absenden der Bestellung in Schriftform zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs beziehungsweise des Produkts. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Für Teil- & Vollfolierungen, welche später als 14 Tage vor Montagetermin abgesagt werden, wird das im Voraus bestellte Material vollumfänglich verrechnet, sowie wird eine Umtriebs Entschädigung von 10% der Arbeitsleistung verrechnet.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt.
11. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
12. Datenschutz
Die Firma darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Grundsätzliche werden von allen Projekten Fotos zu Dokumentation erstellt, diese werden, sofern der Kunde es nict ausdrücklich untersagt – teils bearbeitet – als Referenzbild für Webseiten, Kataloge oder für Socialmedia genutzt. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden.
13. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website der Firma in Kraft.
14. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma in Domat/Ems GR zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Januar 2023, nettosticker.ch GmbH
AGB Zusatz Carwrapping und Beschriftungen
Garantie auf Arbeitsleistung 12 Monate
Garantie auf Material Beachte Angaben des Herstellers
Davon ausgeschlossen sind: Fahrzeuge mit Versiegelungen und Waxbehandlungen. Hier muss vorgängig der Lack behandelt werden.
Bei nachlackierten Fahrzeugen oder Neulackierten Fahrzeugteilen, welche ab Werk unlackiert sind, geben wir grundsätzlich keine Garantie. Bei Gummidichtungen oder Verschweissungen kann auch keine Garantie geleistet werden.
Eine Fahrzeugfolierung wird grundsätzlich an Aussenteilen/Sichtbaren Aussenflächen aufgezogen. Durch Spaltmasse kann es sein, dass – je nach Grundfarbe, diese an einigen Stellen ersichtlich sein kann.
Obwohl unsere Produktionsflächen, sowie unser Atelier höchsten Sauberkeitsstandards unterzogen ist, kann es sein, dass bei einzelnen Folierungen, kleine/minime Staubeinschlüsse sichtbar sind.
Nachkontrolle: Wir bitten sie, jede Folierung, sowie Lackschutzfolierung, innert 7-10 Tagen nochmals zur Kontrolle bei uns vorzuzeigen (Bestmöglich mit Terminvereinbarung)
Erst nach 10 Tagen sollte das Fahrzeug durch eine Waschanlage gefahren werden.
Besonders aggressive Verunreinigungen, wie z.B. durch Baumharze, tote Insekten oder Vogelkot, sollten schnellstmöglich mit warmem Wasser oder Seifenlaugen abgewaschen werden. Nach 3 Tagen hat die Folie ihre Endklebkraft erzielt. Bei matten Folien kein Programm mit Heißwachs wählen. Wie beim Lack kann jedoch, je nach Stärke der Bürsten, eine optische Einwirkung zu erkennen sein. Beim Einsatz von Vorsprühreinigern und Dampfstrahlgeräten muss Vorsicht geboten werden.
Die Pflege von matten Fahrzeug ist aufgrund aufwändiger und die Oberfläche darf nicht aufpoliert werden. Weiß matte Car Wrap Folien sind noch pflegeintensiver. Hitze und UV- Strahlen können auffällige Verunreinigungen in die Oberfläche einbrennen. Bei Unterlassung einer regelmäßigen Pflege nach Einsatz der Fahrzeuge kann es zu irreversiblen Flecken auf der Oberfläche kommen.
Garantien auf Entschriftungen des Fahrzeug werden nur angenommen wenn das Fahrzeug durch uns wieder entfoliert wird. Lösemittelbasierende, bedruckte Folien werden erst nach einer Trocknungszeit von 48 Stunden verklebt. Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke gefordert werden, besteht automatisch kein Garantieanspruch mehr. Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) nach Auftreten gemeldet werden, da ansonsten der Garantieanspruch nicht mehr gewährleistet ist.
PPF Lackschutz: Die Lackschutzfolie wird mittels Gele/Wasser aufgetragen.
Teilweise sind Handschnitte mittels Cutter nicht unumgänglich. Wir arbeiten mit höchster Sorgfalt und versuchen, jeglichen Kontakt zwischen Messer und Lack zu vermeiden. Die Lackschutzfolie ist – anders als eine Farbfolie - als Schutzschicht, nicht als Dekoration gedacht. Hierbei kann es dazu kommen, das einzelne Teile vor der Kante angeschnitten oder vollumfänglich ausgelassen werden.